Ablauf

Im Regelfall werden 50 Übungseinheiten verordnet, die innerhalb von 18 Monaten durchgeführt werden müssen. Nach der Verordnung durch den Arzt lässt der Patient den Antrag auf Reha-Sport von seiner Kasse genehmigen. Vor dem Start der ersten Stundevereinbart der Patient einen Termin mit unserem REHA-Fachberater. In dem Termin erarbeitet dieser mit dem Patienten das passende Trainingskonzept. Das genehmigte Formular bringt der Patient dann zur ersten REHA-Sportstunde mit

Reha-Kurse

Die Reha-Kurse finden alle in der Gruppe statt. Die Teilnehmer trainieren gezielt ihre Kraft und Beweglichkeit, sowie durch die Stimulation des Herz- Kreislaufsystems die Stärkung des Immunsystems. Grundsätzlich steht die Freude an Bewegung im Vordergrund und es werden alle Teilnehmer behutsam an die Übungen herangeführt

Wer hat Anspruch?

Alle Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen haben einen Rechtsanspruch auf Reha-Sport. Reha-Sport kann von jedem niedergelassenen Arzt auf dem Formular 56, dem sogenannten „Resa-Formular“, verordnet werden und belastet dabei nicht das Budget des Arztes.

MONTAG 8:45 UHR & 17:00 UHR
DIENSTAG 16:00 UHR
MITTWOCH 18:45 UHR
DONNERSTAG 10:00 UHR & 10:45 UHR & 16:30 UHR
FREITAG 8:00 UHR & 8:45 UHR